Zinsberechnung
nach Bank- bzw. KalendertagenVerzugszinsrechner
Berechnen Sie die anfallenden ZinsenZinsberechnung für Mahnungen und Zahlungsklagen: durch die Eingabe von Betrag, Zinssatz, Anfangs- und Enddatum werden die anfallenden Zinsen berechnet.
Neben der üblichen Berechnung unter Berücksichtigung nach Kalendertagen, wird auch ein zweites Ergebnis unter Berücksichtigung von Bankarbeitstagen ausgegeben.
Verzugszinsen:- UGB § 456 - für Unternehmergeschäfte
Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Soweit der Schuldner für die Verzögerung aber nicht verantwortlich ist, hat er nur die in § 1000 Abs. 1 ABGB bestimmten Zinsen zu entrichten.
Basiszinssatz am 1. Jänner 2019: -0,62 % (Quelle: OeNB) - ABGB § 1000 Abs. 1 - für Verbrauchergeschäfte
An Zinsen, die ohne Bestimmung der Höhe vereinbart worden sind oder aus dem Gesetz gebühren, sind, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, vier vom Hundert auf ein Jahr zu entrichten.
Zinsen = Betrag ×
Zinssatz 100
× Tage d. Verzinsung 365 bzw. 360
(Bei der Berechnung nach Kalendertagen muss 365 verwendet werden, nach Bankarbeitstagen 360)